Änderungen zum Jahreswechsel
Wo kann man sparen? Auf welche Kostensteigerungen müssen wir uns einstellen? Was sollten wir im Auge behalten? Der folgende Beitrag zeigt einen Überblick der Veränderungen ab 2026.
Mindestlohn steigt
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 €. Die Grenze bei Minijobs erhöht sich auf 603 €.
Pendler erhalten mehr Geld
Erhöhung der Entfernungspauschale auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer.
Stromkosten sinken, Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie
Die Bundesregierung entlastet private Haushalte und Unternehmen ab 2026 bei den Stromkosten: Mit einem Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro sinken die Netzentgelte. Auch in der Gastronomie dürften keine weiteren Preiserhöhungen stattfinden, da die Umsatzsteuer auf 7 % gesenkt wird.
Ehrenamtliche und Übungsleiter bekommen höhere Freibeträge
Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und der Ehrenamtspauschale auf 960 €.
Gewerkschaftsbeiträge steuerlich absetzbar
Arbeitnehmer, die in einer Gewerkschaft sind, können zukünftig ihre Beiträge in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten ansetzen.
Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderung steigen
Die Hinzuverdienstgrenzen für Bezieher von Erwerbsminderungsrenten erhöhen sich: Bei voller Erwerbsminderung liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 2026 bei 20.763,75 €, bei teilweiser Erwerbsminderung bei 41.527,50 €.
Aktivrente tritt in Kraft
Ab 2026 können Rentner monatlich bis zu 2.000 € steuerfrei hinzuverdienen – auf das gesamte Jahr ergibt sich ein steuerfreier Betrag von 24.000 €.
Grundfreibetrag der Einkommensteuer steigt
Der Grundfreibetrag wird für das Jahr 2026 auf 12.348 € angehoben.
Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöhen sich
Das Kindergeld erhöht sich 2026 auf 259 € pro Kind. Der alternativ gewährte Kinderfreibetrag wird auf 6.828 € (3.414 € pro Elternteil) angehoben.
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag in der GKV steigt deutlich
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, der seit 2019 wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber gezahlt wird, steigt voraussichtlich auf 2,9 %.
Beitragsbemessungsgrenze gKV und Versicherungspflichtgrenze
Das maximale Einkommen, das bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt auf 69.750 €. Dies entspricht einer monatlichen Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €. Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 77.400 €. Somit müssen Angestellte für den Eintritt in die private Krankenversicherung monatlich mindestens 6.450 € brutto verdienen.
Beitragsbemessungsgrenze gRV und sozialabgabenfreier Anteil bAV-Beiträge
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 101.400 €. Im Westen steigt der maximale sozialabgabenfreie Anteil damit etwas auf 338 €, der steuerfreie Anteil auf 676 € monatlich.
Sonderausgabenabzug Basis-Rente
Der maximale jährliche Beitrag zur Basis-Rente, der zur Berechnung des Sonderausgabenabzugs maßgebend ist, steigt auf 30.826 € (bzw. 61.652 € bei Verheirateten). Seit 2023 ist der volle Beitrag steuerlich absetzbar.

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